Know-how und Wissenstransfer

AGB für Beratungsaufträge PrintAssistance / Alfons Hofschaller

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Berater auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführungen des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Projektes von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. Durch die Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Bedingungen an. Hiervon abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.                                                                                                                                                   § 1 Geltungsbereich und Umfang
Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde. Mit der Anerkennung der Geschäftsbedingungen gelten diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich als vereinbart.
§ 2 Umfang des Beratungsauftrages
Der Umfang des Beratungsauftrages ergibt sich aus dem Projekt-/Auftragsvolumen.
§ 3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen umfassend informiert wird.
§ 4 Sicherung der Unabhängigkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
§ 5 Schutz des geistigen Eigentums des Unternehmens / Urheberrecht / Nutzung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art an Dritte dessen schriftliche Zustimmung. Dem Unternehmen verbleibt an seinen Leistungen ein Urheberrecht. Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.
§ 7 Mängelbeseitigung und Gewährleistung
PrintAssistance ist berechtigt, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Beratungsleistung zu beseitigen. Der Auftraggeber ist hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 3 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Rechnungstellung). Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Minderung.
§ 8 Haftung
PrintAssistance haftet für Schäden nur im Falle, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen/Partner. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von 3 Monate geltend gemacht werden. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, wenn die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Auftraggeber stellt von Ansprüchen Dritter frei, wenn auf Wunsch des Kunden gehandelt wurde, obwohl  Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt wurde. Die Anmeldung solcher Bedenken beim Auftraggeber hat unverzüglich nach bekannt werden zu erfolgen. In keinem Fall übernimmt PrintAssistance Haftung wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des AG. Keine Haftung auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. Haftung nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Die Haftung wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
§ 9 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
PrintAssistance verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst kann den PrintAssistance schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages/Projektes. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
§ 10 Honorar-/Entgelt-/Vergütungsanspruch
PrintAssistance hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Bertrages durch den Auftraggeber. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages/Projektes durch Umstände, die einen wichtigen Grund darstellen, so hat er nur Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Entgeltes. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber seine bisherigen Leistungen verwertbar sind. PrintAssistance kann die Fertigstellung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner finanziellen Ansprüche abhängig machen.
§ 11 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Erfüllungsort ist der Ort des Hauptsitzes PrintAssistance.
Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort PrintAssistance zuständig.

84427 Sankt Wolfgang, 01.01.2017